Seminar

Immissionsschutzrecht kompakt

Veranstaltungsnummer: 06SE114

Mit Teilnahmebescheinigung

  • Das Anlagenrecht des BImSchG: Genehmigungsvoraussetzungen und ­Ablauf des Genehmigungsverfahrens einschließlich UVP
  • Betreiber und Betreiberpflichten: Grundpflichten und Pflichten aus ­einschlägigen Immissionsschutzverordnungen
  • IED-Anlagen: Welche Besonderheiten des Immissionsschutzrechts müssen Betreiber beachten?
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Kommende Termine:

24. – 25. März 2025
Hamburg
de

Verfügbar

27. – 28. Mai 2025
Mannheim
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Verfügbar

28. – 29. Juli 2025
Frankfurt am Main
de

Verfügbar

29. – 30. September 2025
Online
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01. – 02. Dezember 2025
Freising
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Das Immissionsschutzrecht ist das zentrale Anlagenzulassungsrecht in Deutschland. Es bestehen umfangreiche Grundpflichten für den Betreiber. Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern sehr schnell auch eine Strafbarkeit. Der Crashkurs behandelt neben den Grundlagen auch die aktuellen Besonderheiten und neuesten Entwicklungen auf diesem Rechtsgebiet. Im Fokus stehen dabei alle unternehmensrelevanten Vorschriften, so dass der Kurs vor allem für verantwortliche Betreiber und deren Personal von Relevanz ist.

Folgende Themen sind Ihnen nach dem Besuch geläufig:

  • Welche grundlegenden Genehmigungsanforderungen bestehen?
  • Wie sind Umrüstungen und Änderungen von Anlagen genehmigungsrechtlich zu behandeln und wie werden Risiken vermieden?
  • Welche Verantwortung hat Ihr Unternehmen nach BBodSchG und dem USchadG und wo können große Haftungssummen im Raum stehen?
  • Wie ist Ihre persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit als ­Geschäftsführer oder nachgeordneter Mitarbeiter, der einen Teil der Unternehmerverantwortung übernommen hat?

Erlangen Sie durch den Besuch der Weiterbildung ein höheres Maß an Sicherheit rund um das Immissionsschutzrecht.

Dieses Seminar ist eine Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte im Sinne des § 9 der 5. BImSchV.

VDSI-Weiterbildungsnachweis: Für die Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie die entsprechenden VDSI-Punkte. Die Punkte werden auf der Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.

Top-Themen

  • Das Anlagenrecht des BImSchG: Genehmigungsvoraussetzungen und ­Ablauf des Genehmigungsverfahrens einschließlich UVP
  • Betreiber und Betreiberpflichten: Grundpflichten und Pflichten aus ­einschlägigen Immissionsschutzverordnungen
  • IED-Anlagen: Welche Besonderheiten des Immissionsschutzrechts müssen Betreiber beachten?
  • Spezielle Anforderungen bei Anlagen in Chemie- und Industrieparks sowie in Häfen
  • Neueste Rechtsprechung zur Einhaltung von Achtungsabständen/­angemessenen Sicherheitsabständen

Ablauf des Seminars "Immissionsschutzrecht kompakt"

Erfahren Sie im Seminar "Immissionsschutzrecht kompakt" mehr zu folgenden Themen:

1. Tag 10:00 bis 18:00 Uhr

2. Tag 09:00 bis 14:00 Uhr

Das BImSchG und seine untergesetzlichen Regelungen

  • Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Zentralbegriffe des Gesetzes (Anlage, Betreiber)
  • Genehmigungsbedürftige Anlagen und Nebeneinrichtungen

Genehmigungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der Grundpflichten (Schutzpflicht, Vorsorgepflicht, Abfallvermeidungs- und Entsorgungspflicht, Gebot effizienter Energieverwendung)
  • Erfüllung der aus Rechtsverordnung folgenden Pflichten (z.B. 13. und 17. BImSchV)
  • Erfüllung sonstiger öffentlich-rechtlicher Pflichten

Das Genehmigungsverfahren

  • Das vereinfachte Genehmigungsverfahren
  • Das förmliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und gegebenenfalls Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Wirkungen der Genehmigung

  • Konzentrationswirkung
  • Ausschluss von Abwehransprüchen

Nebenbestimmungen zur Genehmigung

  • Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen
  • Durchsetzungsmöglichkeiten der Behörden
Tipps für die Gespräche mit der zuständigen Behörde

Die Änderung von Anlagen

  • Nicht wesentliche Änderungen (§ 15 BImSchG)
  • Wesentliche Änderungen (§ 16 BImSchG)

Neues Immissionsschutzrecht für IED-Anlagen

  • Der Ausgangsbericht über den Bodenzustand
  • Verschärfte Behördenkontrolle

Das neue Störfallrecht in Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie

  • Grundpflichten
  • Erweiterte Pflichten
  • Achtungsabstände nach der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts

Besondere Probleme bei Chemie- und Industrieparks und Häfen

  • Lärmschutz (extern und intern, Mittelwertbildung bei Gemengelagen, Lärmkontingentierung nach DIN 45691)
  • Bodenausgangsbericht bei mehrfach wechselnder Grundstücksnutzung
Tipps für die Gespräche mit der zuständigen Behörde

Umwelthaftung

  • Gesetzliche Regelungen zum Gewässer- und Bodenschutz
  • Regelungen zur Schädigung von Gewässern
  • Verantwortlichkeit für die Schädigung des Bodens nach USchadG
  • Das Verhältnis des USchadG zum BBodSchG
  • Verantwortlichkeiten nach BBodSchG

Strafrechtliche Verantwortlichkeiten

  • Schuldprinzip (keine Verurteilung von Unternehmen)
  • Haftungsaddition bei der Delegation von Pflichten
  • Die strafrechtliche Verantwortung im Betrieb
  • Die strafrechtlichen Bedeutung dienstlicher Weisungen
  • Haftung von Umweltschutzbeauftragten
  • Ordnungswidrigkeiten

Wege zur „gerichtsfesten“ Unternehmens­organisation ­(Compliance)

  • Feststellung der Pflichtenlage
  • Aufbauorganisation und Ablauforganisation
  • Dokumentation
  • Fotodokumentationen

Zielgruppe

Das Seminar "Immissionsschutzrecht kompakt" richtet sich an:

  • Betreiber von BImSchG-Anlagen
  • Betriebs- und Produktionsleiter
  • Immissionsschutz-/Umweltbeauftragte
  • Planungs- und Ingenieurbüros
  • Behördenvertreter
  • Personen, die Genehmigungsanträge vorbereiten, erstellen oder begutachten

Ihr Referent für das Seminar "Immissionsschutzrecht kompakt":

Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg, Kanzlei Prof. ­Müggenborg, Aachen

Studium an der Universität Trier, nach zweiten Staatsexamen erster Assistent des Geschäftsführenden Direktors des IUTR (Institut für Umwelt- und Technikrecht). Seit 1990 Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen im Umwelt- und Technikrecht sowie im Umwelt­zivil- und Umweltstrafrecht. Im Jahr 2013 Gründung der Kanzlei Prof. Müggenborg – spezialisiert auf Umwelt- und Technikrecht. Zu diesen Themen hat er umfangreich publiziert, bringt mehrere Kommentare heraus und nimmt zwei Lehraufträge wahr (seit 2000 Universität Kassel, seit 2004 RWTH Aachen). In 2010 Berufung zum Honorarprofessor der RWTH Aachen. Seit 1993 ist er Mitglied des Umweltrechtsausschusses im Deutschen Anwaltverein, seit Januar 2015 als dessen Vorsitzender.

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Veranstaltungsnummer: 06SE114

Immissionsschutzrecht kompakt

Hamburg, Intercity Hotel Hamburg Dammtor-Messe **

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St. Petersburger Str. 1
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Mannheim, Mercure Hotel Mannheim am Rathaus **

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Freising, Mercure Hotel München Freising Airport **

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Dr.-von-Daller-Str. 1-3
85356 Freising
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+49 8161/532-0 zur Website
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