Seminar

AwSV Seminar: Praktische Umsetzung der Bundesanlagenverordnung

Veranstaltungsnummer: 06SE126

Mit Teilnahmebescheinigung

  • Die Regelungen der Bundesanlagenverordnung (AwSV) und andere wasserrechtliche Grundlagen
  • Technische, organisatorische Anforderungen und Betreiberpflichten
  • Vorgehen bei der Einstufung von Stoffen und Gemischen
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Kommende Termine:

25. – 26. November 2024
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24. – 25. Februar 2025
Frankfurt am Main
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Verfügbar

22. – 23. April 2025
Filderstadt
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Verfügbar

12. – 13. Juni 2025
Online
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Verfügbar

18. – 19. August 2025
Hannover
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20. – 21. Oktober 2025
Düsseldorf
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08. – 09. Dezember 2025
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Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Bundesanlagenverordnung – AwSV) ist am 1. August 2017 in Kraft getreten und ersetzt die geltenden Verordnungen zu wassergefährdenden Stoffen in den einzelnen Bundesländern. Alle Betreiber einer entsprechenden Anlage, z.B. einer Tankstelle oder eines Heizölbehälters, müssen sich nach der Bundesanlagenverordnung richten.

 

In diesem Seminar lernen Sie, welche Inhalte, wesentlichen Änderungen, Aufgaben und Betreiberpflichten in der AwSV beschrieben sind und wie Sie diese praktisch in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Sie lernen, welches System Sie zur Einstufung von Stoffen und Gemischen nutzen können und welche Vorgaben es beim Vollzug und der Überwachung gibt. Es werden die Grundsatzanforderungen, Gefährdungsstufen, Prüfpflichten, Anzeigepflichten und die Erfordernisse von Eignungsfeststellungen erläutert. Anhand von praktischen Anwendungsbeispielen werden Ihnen die technischen und organisatorischen Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen näher gebracht. Ein Pluspunkt des Seminars sind die verschiedenen Sichtweisen der Referenten – eines Rechtsanwalts, eines Sachverständigen und eines Industrievertreters.

VDSI-Weiterbildungsnachweis: Für die Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie die entsprechenden VDSI-Punkte. Die Punkte werden auf der Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.

Top-Themen

  • Die Regelungen der Bundesanlagenverordnung (AwSV) und andere wasserrechtliche Grundlagen
  • Technische, organisatorische Anforderungen und Betreiberpflichten
  • Vorgehen bei der Einstufung von Stoffen und Gemischen
  • Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen
  • Praktische Beispiele zu den formellen Betreiberpflichten und zur
    Abgrenzung und Einstufung von Anlagen
  • Anzeigepflichten, Anlagendokumentation und Prüfungen durch
    Sachverständige

Programm des AwSV Seminars

Die Inhalte des Seminars im Einzelnen:

1. Tag: 13:00 - 18:00 Uhr

2. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr

Wesentliche Inhalte der AwSV aus juristischer Sicht und Haftungsfragen

  • Wasserrechtliche Einordnung und Bedeutung der AwSV
  • Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  • Grundsätze der Einstufungspflicht
  • Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Vorgaben zur Überwachung und zum Vollzug
  • Ordnungswidrigkeiten sowie straf- und zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers
  • Bedeutung von Pflichtendelegation

Christian Thomas, Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf

Technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Algemeine Anforderungen an Anlagen
  • Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen
  • Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen
  • Anforderungen an Anlagen in Schutzgebieten und Überschwemmungsgebieten

Dipl.-Ing. Markus Giesen, FHG Umwelt- und Wassertechnik GmbH, Hagen

Einstufung von Stoffen und Gemischen

  • Definition und Begriffsbestimmungen
  • Einstufung in Wassergefährdungsklassen und als nicht wassergefährdend
  • Allgemein wassergefährdende Stoffe
  • Dokumentation, Mitteilungspflicht und Überprüfung der Einstufung
  • Umstufung von Stoffen in eine andere Wassergefährdungsklasse

Dipl.-Ing. (FH) Ulrike Enzmann, Gewässerschutzbeauftragte, Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt am Main

Technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen  - Praktische Anwendungsbeispiele

  • Vollzug der AwSV und resultierende Betreiberpflichten
  • Grundsatzanforderungen und Vollzug der §§ 39-41 und 46 i.V. mit Anlagen 5/6 AwSV und § 63  WHG
  • Gefährdungsstufen von Anlagen
  • Anzeigepflicht und Erfordernisse von Eignungsfeststellungen
  • Bestimmung und Abgrenzung von Anlagen
  • Rückhaltung bei Brandereignissen
  • Anwendung der technischen Regeln

Dipl.-Ing. Markus Giesen

Umsetzung der AwSV aus Sicht eines Anwenders in der Industrie

  • Praktische Aspekte der Regelungen: Was muss der Anwender beachten?
  • Anlagendokumentation
  • Betriebsanweisungen
  • Fachbetriebspflicht
  • Übereinstimmungsnachweise und Bauartzulassung
  • Weiterführende Informationen

Dipl.-Ing. (FH) Ulrike Enzmann

Übungen: Bestandsanlage - Abfüll- und Lageranlage, Neuanlage - Kälteanlage auf Dach

Dipl.-Ing. (FH) Ulrike Enzmann

 Offene Fragen und Abschlussdiskussion

Seminarmethoden

Das AwSV Seminar vermittelt Ihnen die Inhalte der AwSV (Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 2018) aus Sicht eines Rechtsanwalts, aus Sicht eines Sachverständigen/ Behörde und aus der Sicht eines Betreibers. Die Inhalte werden praxisnah vermittelt. Fragen der Teilnehmer sind ausdrücklich erwünscht.

Zielgruppe

  • Verantwortliche Personen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen
  • Gewässerschutzbeauftragte, Umweltbeauftragte, Mitarbeiter der Umweltabteilungen
  • Mitarbeiter von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
  • Planungs- und Ingenieurbüros
  • Verantwortliche Personen von Fachbetrieben
  • Sachverständige, Anlagenhersteller, Betriebsinhaber und -leiter

Ihre Referenten des AwSV-Seminars:

Dipl.-Ing. Markus Giesen, Sachverständiger, FGH - Umwelt- und Wassertechnik GmbH, Hagen

Dipl.-Ing. (FH) Ulrike Enzmann, Head R&D HSE Frankfurt, Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt am Main

Christian Thomas, Rechtsanwalt, Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf

Markus Giesen ist Geschäftsführer der FGH Umwelt- und Wassertechnik GmbH und seit 2001 durch die Südwestfälische IHK zu Hagen ö.b.u.v. Sachverständiger für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich (Schwerpunkt Abwasser). Seit 2003 ist Herr Giesen Sachverständiger gem. der AwSV und Mitglied in der Sachverständigenorganisation der AGU-TSO, deren Vorsitz er 2015 übernommen hat.

Frau Dipl. Ing. Ulrike Enzmann hat Umweltschutz an der Fachhochschule Bingen studiert. Sie arbeitet im Management für Arbeitsschutz und Umweltschutz der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, wo sie sich seit 2021 im Themengebiet Gewässerschutz intensiv mit der Umsetzung der AwSV beschäftigt.

Christian Thomas ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Düsseldorf. Seine Spezialgebiete: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte: Immissionsschutz-, Wasser-, Abfall- und Bodenschutzrecht. Er vertritt Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren und berät sowohl zu vergabe- und beihilferechtlichen Themen als auch zu umweltrechtlichen Aspekten in Unternehmens- und Immobilientransaktionen.

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Praktische Umsetzung der Bundesanlagenverordnung (AwSV)

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