Seminar

EU-Produktsicherheitsverordnung und Produkthaftung

Veranstaltungsnummer: 02SE290

Mit Teilnahmebescheinigung

  • Die Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung und des Produkthaftungsrechts: Nicht immer gleich und nicht leicht ermittelbar
  • Haftungsrisiken des Unternehmens (als Hersteller, Importeure, Händler und auch Betreiber) richtig einschätzen und steuern
  • Persönliche Risiken – zivil- und strafrechtlich – von Geschäftsführern und Unternehmensmitarbeitern realistisch abgrenzen und minimieren
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Kommende Termine:

23. – 24. Juni 2025
Esslingen
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Die General Product Safety Regulation (GPSR) und das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) gelten europaweit für (fast) jede Abgabe eines jeden Produktes. Wegen der strengen Gesetze und Rechtsprechung und des Verbots der Haftungsbeschränkung im Vertrag müssen die Möglichkeiten der Beschränkung und Verlagerung der Haftungsrisiken in der Risikobeurteilung, präzisen Produktbeschreibungen, durch technische Schutzmaßnahmen, Anleitungen und
Warnhinweisen klug genutzt werden.

Nach dem Besuch des Praktiker-Seminars kennen Sie die Anforderungen und Wirkweise der wichtigsten produktbezogenen Pflichten und Ihre Einflussmöglichkeiten im Produktentstehungs- und -vermarktungsprozess.

Sie erhalten Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche Anforderungen stellen die verschiedenen Gesetze in den verschiedenen Situationen?
  • Wann gilt welcher Sicherheitsmaßstab, wie z.B. der Stand der Technik?
  • Wann bin ich wie weit und wie genau (als Hersteller, Importeur, Händler und Betreiber) verpflichtet?
  • Wann muss ich persönlich (als Geschäftsführer, Führungskraft, Unternehmensmitarbeiter und Betriebsbeauftragter) in welcher Situation mit welchen Haftungsrisiken welche Pflichten erfüllen?

Dieses Seminar können Sie auch als Wahlpflichtmodul innerhalb des Zertifikatslehrgangs „Qualitätsingenieur VDI“ buchen.

Top-Themen

  • Die Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung und des Produkthaftungsrechts: Nicht immer gleich und nicht leicht ermittelbar
  • Haftungsrisiken des Unternehmens (als Hersteller, Importeure, Händler und auch Betreiber) richtig einschätzen und steuern
  • Persönliche Risiken – zivil- und strafrechtlich – von Geschäftsführern und Unternehmensmitarbeitern realistisch abgrenzen und minimieren
  • Zentrale Instrumente zur Steuerung und Minimierung der unternehmerischen und persönlichen Produkthaftungsrisiken optimal nutzen
  • Aus den wichtigsten Gerichtsurteilen der Rechtsprechungspraxis ein Fazit für rechtssicheres Handeln gewinnen

Ablauf des Seminars "EU-Produktsicherheitsverordnung und Produkthaftung"

Erfahren Sie in unserer Weiterbildung zur Produktsicherheit und Produkthaftung mehr zu folgenden Themen:

1. Tag 10:00 bis ca. 18:00 Uhr

2. Tag 08:30 bis ca. 16:30 Uhr

Die EU-Produktsicherheitsverordnung

Einleitung und Einordnung

  • Verhältnis zu EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften – auch zur neuen EU-Maschinenverordnung
  • Verhältnisse zum
  • Straf- und Bußgeldrecht: Die persönliche Verantwortlichkeit
  • Arbeitsschutzrecht: Die Betreiberpflichten
  • Zivil- und (Produkt-)Haftungsrecht: Verschuldensunabhängige Risiken
  • Unternehmensorganisation: Pflichtendelegation und Aufsicht

Anwendungsbereich der EU-Produkte-VO

  • Für welche Produkte? Produkte und Verbraucherprodukte, Zulieferprodukte und Anlagen
  • Für welche Aktivitäten? Inverkehrbringen, Bereitstellen, erstmalige Verwendung, Erweiterung, Umbau
  • Für welche Wirtschaftsakteure? Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur, Händler, Fulfilment-Dienstleister
  • Betreiberverantwortlichkeit nach Inverkehrbringensrecht: Import, Herstellung für Eigengebrauch, Gesamtanlage
  • Was gilt für die Abgabe von Gebrauchtprodukte?

Relevante Produktanforderungen – Definitionen und Bedeutungen für die Produktsicherheit

  • Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung und Sicherheitsmaßstab: Stand der Technik
  • Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren (Fehl-)Verwendung
  • „Grenzen des Produkts“: Zentral zur Haftungssteuerung ist die Produktbeschreibung!
  • „Grundsätze der Integration der Sicherheit“: Wann ist „Technik“ geboten und wann reicht Warnung?
  • „Sicherheit hat ihren Preis“: Wie weit gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip?
  • Rechtliche Bedeutung von (DIN-)Normen, Vermutungswirkung bei Normeinhaltung und -verstoß
  • Instruktionen und Warnhinweise: Bedienungs-, Betriebs- und Montage-Anleitungen

Produkthaftung

Einführung und Einordnung

  • Unterschied Produktsicherheitsrecht und Sachmängel-Gewährleistungsrecht (Kaufrecht)
  • Die beiden Rechtsbereiche: Strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Schadensersatzhaftung
  • Die beiden Säulen der zivilrechtlichen Produkthaftung
  • Verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
  • Verschuldenshaftung (mit Beweislastumkehr) nach BGB

Antworten auf die zentralen Fragen

  • Was ist Haftungsgegenstand? Definition des Begriffes „Produkt“
  • Wann ist ein Produkt unsicher? Definition des „Fehlers“ und Einfluss- bzw. Steuerungsmöglichkeiten
  • Die zentrale Frage: Wann ist sicher wirklich sicher genug? Wie gehe ich mit Unsicherheiten um?
  • Wer haftet? Hersteller (inkl. Zulieferer), Importeure, Händler
  • Was sind die Pflichten? Konstruktion, Fabrikation, Instruktion, Produktbeobachtung und Organisation
  • Über was muss wann, wo, wie und in welcher Sprache instruiert werden? Die Bedienungsanleitung
  • Wer muss was beweisen? Die Frage der Beweislastverteilung
  • Wann entfällt die Haftung? Die Verteidigungsmöglichkeiten
  • Wann endet die Haftung? Zeitablauf und Verjährung
  • Was ist bei (Mit-)Verschulden des Nutzers? Fremdverantwortung versus Selbstverantwortung
  • Was ist vertraglich regelbar? Die (geringen) Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung

Die persönliche Produkthaftungsverantwortung

  • Wer ist wann und wie weit im Unternehmen für Produktsicherheit verantwortlich?
  • Die Relevanz der Unterschrift – z.B. unter Konformitätserklärung, Risikobeurteilung und Freigabe
  • Mit welchen Instrumenten werden welche Pflichten wie auf welche Mitarbeiter übertragen?
  • Die Verantwortung der Unterstützer und Stabsfunktionen (CE-Beauftragte, Compliance-Officer & Co.)
  • Wie kann ich mich gegen Haftung schützen und versichern?

Zielgruppe

Das Seminar "EU-Produktsicherheitsverordnung und Produkthaftung" richtet sich an:

  • Leiter und Mitarbeiter aus Entwicklung und Konstruktion
  • Technische Dokumentation
  • Qualitätsmanagement
  • Produkt- und Vertragsmanagement
  • CE-Beauftragte und Dokumentationsbevollmächtigte
  • Geschäftsführer, Betriebs- und Werksleiter

Ihr Referent für das Seminar "EU-Produktsicherheitsverordnung und Produkthaftung":

Rechtsanwalt Prof. Dr.  Thomas Wilrich, Münsing

Prof. Dr. Thomas Wilrich ist als Rechtsanwalt tätig rund um Warenvertrieb, Arbeits- und Umweltschutz sowie Produkthaftung einschließlich Führungskräftehaftung, Betriebsorganisation, Vertragsgestaltung, Strafverteidigung und Versicherungsfragen.

Er lehrt an der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule München Wirtschafts-, Arbeits-, Technik-, Unternehmensrecht und Recht für Ingenieure. Er ist Fachbuchautor: u.a. „Technik-Verantwortung“, Produktsicherheitsrecht und CE-Konformität, Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht – Betreiberverantwortung und Sicherheit bei Altanlagen, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Rechtliche Bedeutung technischer Normen, Sicherheitstechnik und Maschinenunfälle vor Gericht, Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht.

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Veranstaltungsnummer: 02SE290

EU-Produktsicherheitsverordnung und Produkthaftung

Esslingen, Leonardo Hotel Esslingen **

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Infos zum Veranstaltungsort

Grabbrunnenstraße 19
73728 Esslingen
Deutschland

+49 711/41111-0 zur Website
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