Seminar

Neue EU-Maschinenverordnung in der Praxis

Veranstaltungsnummer: 02SE078

Mit Teilnahmebescheinigung

  • Neue Anforderungen der EU-Maschinenverordnung 2023/1230
  • Änderungen gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Vorgehen während der Übergangszeit
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Kommende Termine:

10. Februar 2025
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31. März 2025
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03. Juni 2025
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25. September 2025
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18. November 2025
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Mit der neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230 werden auch neue Anforderungen an die Wirtschaftsakteure, insbesondere an den Hersteller, gestellt. Letztendlich verfolgen die gesetzlichen Vorgaben nur ein Ziel: Das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von ausschließlich grundlegend sicheren Maschinen, Anlagen und dazugehörige Produkte. Darüber hinaus schützt die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben den Hersteller vor kostenintensiven Produkthaftungsrisiken im Schadenfall und vor drohenden strafrechtlichen Folgen.

Sie lernen in diesem Seminar

  • Die Anforderungen der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 im Überblick kennen.
  • Was sind die neuen Anforderungen gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie?
  • Wie ist während der Übergangszeit bis zum 20. Januar 2027 in der Praxis vorzugehen?
  • Wie wird der Konformitätsnachweis nach Modul A effizient in der Praxis erstellt?
  • Wie grenzen sich vollständige und unvollständige Maschinen ab?
  • Wie ist mit Umbauten und „wesentlicher Veränderung“ umzugehen?
  • Korrekte Betriebsanleitung und Montageanleitung, digitale Dokumente

Top-Themen

  • Neue Anforderungen der EU-Maschinenverordnung 2023/1230
  • Änderungen gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Vorgehen während der Übergangszeit
  • Anforderungen an die Wirtschaftsakteure

Ablauf des Seminars "EU-Maschinenverordnung kompakt"

Erfahren Sie im Seminar rund um Maschinenrichtlinie und EU-Maschinenverordnung mehr zu folgenden Themen:

1. Tag 09:00 bis ca. 17:00 Uhr

Einführung

  • Grundlegende Anforderungen der EU-Maschinenverordnung
  • Aufbau und Inhalt der EU-Maschinenverordnung
  • Abgrenzung Hersteller und Betreiber (BetrSichV)
  • Wichtige rechtliche Zusammenhänge, öffentlich-rechtliche Anforderungen, privatrechtliche Abgrenzung (Kaufvertrag)
  • EU-Maschinenverordnung außerhalb der EU

Die Anforderungen an den Hersteller beim Inverkehrbringen und der Inbetriebnahme

  • Module zur Konformitätsbewertung, insbesondere Modul A „Interne Fertigungskontrolle“
  • Anwendungsbereich und neue Begriffsdefinitionen
  • Nennung eines internen CE-Verantwortlichen (CE-Koordinator, CE-Beauftragter) Organisation eines Compliance Management
  • Abgrenzung vollständige/unvollständige Maschinen
  • Neue grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutz-
    anforderungen gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie
  • Neue Anforderungen an Steuerung, Software, Cyber-Sicherheit und KI (Künstliche Intelligenz)
  • Vorgehen bei Umbauten und „wesentlicher Veränderung“ an bestehenden Maschinen (EUMV Artikel 18)
  • Richtlinien- und normenkonforme Betriebsanleitung und
    Montageanleitung, digitale Lieferung der Anleitungen
  • Korrekte Konformitätserklärung und Einbauerklärung

Konformitätsbewertungsverfahren

  • Nachweis der Erfüllung von Sicherheits- und Gesundheits-
    schutzanforderungen
  • Erstellen der vollständigen Nachweisdokumentation
  • Korrekte Instruktion über Restrisiken mit Warnhinweisen auf
    der Maschine und in der Betriebsanleitung (Signalwort,
    Gefährdungshinweis, Maßnahme)
  • Betriebsanleitung für größere Anlagen (DIN FB 146)

Weitere Anforderungen im Maschinen- und Anlagenbau

  • Korrektes Vorgehen im Anlagenbau (Integrator)
  • Einfuhr von Maschinen und dazugehörige Produkte aus
    Drittstaaten (Einführer), Anforderungen an den Konformitätsnachweis

Anwendung von Normen zur Maschinensicherheit

  • Bedeutung der Normen zum Nachweis der Erfüllung der
    geforderten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheits-
    schutzanforderungen
  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  • Übersicht Anforderungen an sichere Steuerungen nach EN ISO 13849-1, EN IEC 62061, Schnittstelle mechanische Konstruktion zu Elektrokonstruktion und Software

Zielgruppe

Das Seminar "EU-Maschinenverordnung" richtet sich an:

  • Konstrukteure und Planer aus den Bereichen des Maschinen- und Anlagenbaus
  • Verantwortliche für die sicherheitstechnische Konzeption von Maschinen
  • Verantwortliche für den Umbau von Maschinen und Anlagen
  • Führungskräfte mit Verantwortung für das sichere Erfüllen rechtlicher Vorgaben im Unternehmen
  • Dienstleister im Bereich Gefährdungsanalyse/Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung

Ihr Referent für das Seminar "EU-Maschinenverordnung kompakt":

Dipl.-Ing. FH Markus Lörtscher, Geschäftsführer, Conformity Partners GmbH, Rorschacherberg, Schweiz

Die Conformity Partners GmbH beschäftigt sich als Ingenieurunternehmen mit sämtlichen Fragen der Sicherheit im Maschinen- und Anlagenbau, mit der Konformitätsbewertung, der Gefährdungsanalyse und Risikobeurteilung.

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Veranstaltungsnummer: 02SE078

Neue EU-Maschinenverordnung in der Praxis

Düsseldorf, Novotel Düsseldorf City West **

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Niederkasseler Lohweg 179
40547 Düsseldorf
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Frankfurt am Main, Relexa Hotel Frankfurt am Main **

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Lurgiallee 2
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Wien, Hotel wird noch bekannt gegeben **

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EU-Maschinenverordnung: Konformitätsnachweis und Risikobeurteilung

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