Hinweis
Dieses Seminar wird auch als Online-Seminar angeboten!
Veranstaltungsnummer: 07SE101
Dieses Seminar wird auch als Online-Seminar angeboten!
Über lange Zeit haben Nachträge und Fragen der Honoraraufbesserung in Ingenieur- und Architektenverträgen keine größere Rolle gespielt, weil über den zwingend einzuhaltenden Mindestsatz automatisch eine Honoraranpassung stattfand, wenn die Parteien ein „zu niedriges“ Honorar vereinbart hatten. Das ist seit der HOAI 2021 anders.
Nach aktuellem Recht gibt es keine verbindlichen Mindestsätze mehr. Je nach Ausgestaltung der Honorarvereinbarung stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein/eine Planer*in Nachträge einreichen und wann eine Anpassung des Honorars wegen geänderter Leistungsumstände beansprucht werden kann. In gewissem Umfang tragen die Parteien die Verantwortung, haben aber auch die Chance, Zweifelsfragen zu regeln.
Das Seminar erläutert den insbesondere bei Bauverträgen gängigen Begriff des Leistungssolls und die Honorarfolgen, wenn vom Leistungssoll nachträglich abgewichen wird. Insbesondere geht es aber auch um die Frage, wie andere nachträglich eintretende Umstände oder abweichende Entwicklungen sich auf das Honorar auswirken und welche Ansprüche Ingenieur*innen und Architekt*innen haben.
Es schließen sich Überlegungen zu Vertragsregelungen an, die eine Honoraranpassung ermöglichen oder verhindern können.
Das Seminar "HOAI – Nachträge und Honoraraufbesserung" ist der 1. Teil der 2-teiligen Seminarreihe "HOAI – Nachträge und Honoraraufbesserung und Erfolgreiche Bauüberwachung". Der 2. Teil zum "Erfolgreiche Bauüberwachung in Leistungsphase 8" findet am darauffolgenden Tag statt.. Beide Tage sind separat und gemeinsam buchbar.
Dieses Seminar können Sie auch als Wahlpflichtmodul innerhalb des Zertifikatslehrgang „Fachingenieur Bauprojektmanagement VDI" buchen.
Erfahren Sie im Seminar "HOAI – Nachträge und Honoraraufbesserung" mehr zu folgenden Themen:
1. Tag 09:00 bis ca. 17:00 Uhr
Teil 1: HOAI – Nachträge und Honoraraufbesserung
Das Seminar richtet sich an Architektur- und Ingenieurbüros sowie Auftraggeber*innen von Planungsleistungen. Angesprochen sind:
Dr. jur. Reinhard Voppel, Rechtsanwälte Osenbrück-Bubert-Kirsten-Voppel, Köln
Reinhard Voppel ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er ist spezialisiert auf das private Baurecht und berät seit vielen Jahren Architekten und Ingenieure zu allen Fragen des Baurechts, insbesondere zu Honorarfragen und vertragsrechtlichen Problemen.
Er ist Mitverfasser des Buches „HOAI 2021 PraxisWissen“.
Daneben ist er im Bereich des Baurechts auch als Autor sowie als Referent und Seminarleiter tätig. Für den VDI ist er bereits seit vielen Jahren als Referent aktiv.