Der Begriff Vertragsrecht bezeichnet ein komplexes und äußerst kompliziertes Rechtsgebiet. Obwohl es für die Geschäftswelt überaus wichtig ist, gibt es kein spezifisches Gesetzbuch. Stattdessen ist das Vertragsrecht ein Teil des BGB. Gemäß §§ 145 ff. BGB ist ein Vertrag eine von 2 oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung. Angebot und Annahme müssen also zusammenkommen.
Doch dieser Prozess ist störanfällig: Verträge können – sogar trotz Einigung – unwirksam sein. Formale Unzulänglichkeiten, ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder Geschäftsunfähigkeit sind nur einige der Ursachen, die einen Vertrag ungültig werden lassen. Da derartige Fehler Zeit und Geld kosten, empfiehlt es sich, sie durch eine korrekte Vertragsgestaltung zu vermeiden.
Auch Ingenieure, insbesondere Projektleiter und Führungskräfte, haben häufig mit juristischen Fragen rund um Verträge zu tun. Sie sollten daher über entsprechende Grundkenntnisse des Vertragsrechts verfügen und die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben kennen. Zudem sollten Sie in der Lage sein, Verträge zu verstehen, kritische Formulierungen zu identifizieren und zu wissen, wann Sie einen Experten zu Rate ziehen sollten.
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