Klimagerechtes Bauen – Reduktion von CO2 Ausstoß – Anreizsysteme / Möglichkeiten in der Vergabe
Vergaberecht und Nachhaltigkeit – warum gerade Vergaberecht?
Ist es – vor allem bei einem Bauvergabeverfahren – nicht viel zu spät, um sich über Nachhaltigkeitsaspekte Gedanken zu machen? Wird nicht gerade in einer im Fernstraßenbereich oftmals notwendigen Planfeststellung vor Umsetzung einer Maßnahme hinreichend berücksichtigt, etwa durch diverse zu leistende (Fach-)Beiträge, z. B. im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie oder dem Klimaschutzgesetz?
Warum ist jetzt auch noch das Vergaberecht zum Thema Nachhaltigkeit zu bemühen?
Mittlerweile existieren Mittel und Methoden, die auch im Zuge einer Bauvergabe Nachhaltigkeitsaspekte im Vergabeverfahren sowie in der späteren Bauabwicklung berücksichtigen können.
Erstes Ziel war es, den CO₂-Ausstoß der Baumaßnahme in Vergabeverfahren einzubeziehen. Wichtig ist dabei aus Gründen der Gleichbehandlung, dass eine gemeinsame Datengrundlage für die Bemessung der CO₂-Emissionen Verwendung findet. Dies wäre nicht der Fall, wenn man den Bietern überließe, den CO₂-Ausstoß ihres jeweiligen Angebots selbst zu berechnen und zu benennen.
Nicht nur der CO₂-Ausstoß der eingesetzten Baumaschinen kann dabei in die konkrete Angebotsbewertung mit einfließen, sondern auch die Emissionen der verwendeten Materialien – wie z. B. des Asphalts im Straßenbau.
Mithilfe von einheitlich abzufragenden Angaben zum Herstellungsprozess kann z. B. der Dieselverbrauch, der Energieverbrauch, der Anteil von Rezyklat sowie die Lagerung der Gesteine pro Angebot und von jedem Bieter gleichermaßen ausgewiesen werden. Entweder ist die Angabe bereits mit Angebotsabgabe in einer Tabelle vorzunehmen oder sie wird im Zuge der Aufklärung durch die Bieter vervollständigt.
Sämtliche Umrechnungsformeln sollten aus Transparenzgründen bekannt gemacht, in die Vergabeunterlagen aufgenommen und den Bietern mitgeteilt werden. Der so ermittelte CO₂-Ausstoß pro Bieter kann dann im Vergabeverfahren mithilfe „klassischer“ Wertungsmechanismen bewertet werden.
Um die CO₂-Emissionen nicht nur in der Angebotswertung zu berücksichtigen, sollte der tatsächliche CO₂-Ausstoß vertraglich mit einer Pönalisierung bei Überschreitung der angebotenen Menge bzw. mit einem Bonus bei deren Unterschreitung geregelt werden.
Bei der Einführung neuer Technologien oder Mechanismen ist es – das zeigt die Erfahrung – förderlich, zuvor einen engen Dialog zwischen dem Auftraggeber und den beteiligten Unternehmen, Maschinenherstellern sowie Materialverbänden zu initiieren. So können neue Ansätze zur Förderung von Nachhaltigkeitsaspekten im Autobahnbau gemeinsam entwickelt und am Markt orientiert implementiert werden.
Denn der Markt ist in der Lage und bestrebt, einen guten Beitrag zur Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen zu leisten. Künftig wird es noch wichtiger werden, die technologischen Voraussetzungen zu schaffen, um messbare Erfolge im Bereich Nachhaltigkeit zu erzielen.
Handlungsfelder zur Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen
Transparente Auswertung der CO₂-Emissionen von Baumaschinen, Transportfahrzeugen sowie Asphalt- und Betonmischanlagen CO₂-Reduzierung durch den Einsatz von recycelten bzw. nachhaltigen Baustoffen, z. B. bei der Betonherstellung Umstellung auf CO₂-reduzierte Betriebsstoffe, darunter der Betrieb von Asphaltmischanlagen mit Wasserstoff oder anderen CO₂-sparenden Betriebsstoffen anstelle von Braunkohlestaub als fossilem Energieträger.
Reduzierung von Stau – Beschleunigung der Verfügbarkeit
Die Reduktion von Stau geht mit der bestmöglichen Verfügbarkeit der Strecke einher. Je weniger Beeinträchtigung der Autobahnfahrbahn, desto weniger Stau wird produziert und desto weniger CO₂ wird ausgestoßen. Trotz der angestrebten Elektrifizierung der Fahrzeuge wird diese Betrachtung auch in naher Zukunft weiterhin relevant sein.
Die Beschleunigung der Bauabwicklung und insbesondere die schnelle Verfügbarkeit der Autobahnstrecke wurden mit dem Verfügbarkeitskostenmodell, bei dem die angebotene Verfügbarkeit der Strecke monetarisiert wird, sowohl in der Vergabephase als auch in der Vertragsabwicklung erfolgreich umgesetzt. Die gewünschte Beschleunigung konnte unter den genannten Rahmenbedingungen erreicht werden.
Beschleunigung mittels innovativer Lösungen
Die Industrie verspricht eine Vielzahl von – idealerweise im Wettbewerb stehenden – unterschiedlichen Brückenschnellbausystemen. Diese können über funktionale Leistungsbeschreibungen europarechtskonform vergeben werden, ohne eine konkrete Bauart, Bauweise oder einen bestimmten Bauablauf vorzugeben.
Die funktionale Leistungsbeschreibung ermöglicht dem Auftraggeber, die genauen Funktionsanforderungen zu definieren, innerhalb derer sich das Angebot der jeweiligen Bieter bewegen muss. Die Verfügbarkeit gibt die Rahmenbedingungen vor, innerhalb derer die Bauarbeiten idealerweise zu erledigen sind.
Fazit
Nachhaltigkeit und Vergaberecht – bzw. die Abwicklung von Vergabeverfahren – widersprechen sich nicht. Auch in der Vergabephase können Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Die Entwicklung im Infrastrukturbereich der öffentlichen Hand steht hier erst am Anfang. Vergabeverfahren können nur ein – kleiner, aber sichtbarer – Teil der Gesamtnachhaltigkeit einer Infrastrukturmaßnahme sein.
Perspektivisch bedarf es einer weiteren Flexibilisierung, um durch den Verzicht auf Losaufteilungen sowie eine stärkere Gewichtung nachhaltiger Zuschlagskriterien zusätzliche Synergien zu erzeugen und Nachhaltigkeitsanreize zu setzen.
Über den Autor:
Sascha Häfner ist Syndikusrechtsanwalt, Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung Vergaberecht in der Zentrale der Autobahn GmbH des Bundes. Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt im Vergaberecht und Bauvertragsrecht sowie Architekten- und Ingenieurrecht tätig. Seit 2007 ist er als Syndikusrechtsanwalt auf Auftraggeberseite – Stationen bei DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH, sowie Flughafen Berlin Brandenburg GmbH - tätig. Herr Häfner ist Autor zahlreicher Fachpublikationen sowie ständiger Referent an Fachtagungen und Seminaren zu vergaberechtlichen Themen. Er weist umfangreiche Projekterfahrung in einer Vielzahl von komplexen Vergabeverfahren im Planungs- und Baubereich auf. Herr Häfner verfügt zudem über umfangreiche Erfahrung in der Vereinheitlichung und rechtssicheren Beschleunigung von komplexeren vergaberechtlichen Verfahren - insbesondere Verhandlungsverfahren - sowie der Einführung von elektronischen Vergabemanagementsystemen.