Aussteller FAQs

Welche vertraglich festgesetzten Kosten fallen neben der Standmiete noch an?

Neben der Standmiete fallen ggf. weitere Kosten für Werbemittel (Anzeige im Ausstellerkatalog, farbiges Logo, etc.) oder extra Strom an. Diese Zusatzleistungen finden Sie im Anmeldeformular der jeweiligen Veranstaltung.

Gibt es eine Mindestgröße für einen Ausstellungsstand?

Die Mindestgröße für einen Ausstellungsstand beträgt 6m².

Gibt es eine Maximalgröße für einen Ausstellungsstand?

Bei unseren Standard Veranstaltungen sind die Standgrößen von 6 bzw. 8 m² standarisiert. Alle nicht in den Unterlagen abgebildeten Standgrößen können separat per E-Mail angefragt werden:fachausstellungen@vdi.de.

Benötigt unser Unternehmen eine Aussteller-Versicherung?

Eine Ausstellerversicherung (Haftpflicht) ist obligatorisch, wenn Sie sich als Aussteller präsentieren wollen.

Welche Leistungen sind im Ausstellerpaket enthalten?

Im Ausstellungspreis sind die Flächenmiete, der Stromverbrauch inkl. Stromanschluss sowie ein Konferenzticket, welches die Teilnahme an den Fachvorträgen inkl. Nebenleistungen (Handout, Kaffeepausen, Mittagessen, Abendveranstaltung etc.) gewährt, beinhaltet.
Bei Buchung eines Komplettstandes bei ausgewählten Veranstaltungen ist auch der Standbau sowie erstes Mobiliar inklusive.

Welche Leistungen sind im Komplettstandbau enthalten?

  • Standbausystem
  • Standwände
  • Deckenraster
  • Standblende
  • Blendenbeschriftung
  • Beleuchtung
  • erstes Mobiliar
  • Elektrik

Details können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.

Was ist ein Ausstellerausweis?

Der Ausstellerausweis berechtigt nur zur Standbetreuung sowie zur Teilnahme an den Kaffeepausen, Mittagessen und der Abendveranstaltung. Eine Teilnahme an den Vorträgen ist nicht möglich.

Was beinhaltet ein Kongress-/ Tagungs-/ Konferenzticket?

Das Konferenzticket beinhaltet die Teilnahme an den Fachvorträgen inkl. Konferenzdokumentation und der Teilnahme an Kaffeepausen, Mittagessen sowie der Abendveranstaltung.

Wie hoch darf der Messestand gebaut werden?

Die Grundbauhöhe beträgt 2,50m. Stände mit einer Bauhöhe > 2,50m sind genehmigungspflichtig und müssen individuell geprüft werden.