Seminar

Abfall als Gefahrstoff und Gefahrgut

Veranstaltungsnummer: 06SE135

Mit Teilnahmebescheinigung

  • Wichtige Vorschriften im Abfall-, Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht
  • Verantwortlichkeiten für Umgang, Beförderung und Entsorgung
  • Definition von Abfall und gefährlichem Abfall
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Kommende Termine:

18. – 19. November 2024
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24. – 25. Februar 2025
Hannover
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23. – 24. Juni 2025
Mannheim
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27. – 28. Oktober 2025
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Bei der Entsorgung von Abfällen sind alle Beteiligten, also die Abfallerzeuger, die Abfallbesitzer, die Beförderer, Sammler und die Entsorger mit einer Unmenge von Vorschriften konfrontiert, die überdies noch aus unterschiedlichen Rechtsbereichen stammen. Deshalb müssen sich die Akteure auch und gerade an den Schnittstellen der Regularien gut auskennen, damit die Vorbereitung und Durchführung aller Entsorgungsmaßnahmen rechtssicher und problemlos durchgeführt werden können.

In diesem Seminar lernen Sie, welche unterschiedlichen Regelungen bei der Entsorgung von insbesondere gefährlichen Abfällen aufeinander treffen und was im Einzelnen zu beachten ist. Sie kennen nach dem Seminar die Zielrichtungen und Prinzipien des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts und können einschätzen, wie man mit Abfällen im Betrieb sicher umgeht und wie diese korrekt zu befördern und zu zu entsorgen sind. Die unterschiedlichen Aspekte und Schritte bei der Vorbereitung und Durchführung von Entsorgungsmaßnahmen aus abfallrechtlicher, gefahrgut- und gefahrstoffrechtlicher Sicht werden erörtert. Darüber hinaus kennen Sie die wichtigsten Verantwortlichkeiten und Pflichten beim Umgang, der Beförderung und der Entsorgung von Abfällen. Schließlich schärfen Sie den Blick für Fehler und Fallstricke und lernen, wie man diese wirksam vermeidet bzw. umgeht.

HINWEIS: Anerkannt als Fortbildung nach § 9 Abs. 2 der Abfallbeauftragtenverordnung und nach § 9 Abs. 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und

➤ VDSI-Weiterbildungsnachweis: Für die Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie die entsprechenden VDSI-Punkte. Die Punkte werden auf der Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.

Top-Themen

  • Wichtige Vorschriften im Abfall-, Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht
  • Verantwortlichkeiten für Umgang, Beförderung und Entsorgung
  • Definition von Abfall und gefährlichem Abfall
  • Definition von gefährlichen Stoffen, gefährlichen Gemischen, ­Gefahrstoffen und Gefahrgütern
  • Bestimmung, Einstufung, Klassifizierung und Deklarierung von Abfällen
  • Wie geht es weiter? Die Rechtsfolgen der Abfallbestimmung

Die Inhalte des VDI-Seminars "Abfall als Gefahrstoff und Gefahrgut"

Erhalten Sie im Seminar einen Überblick über Abfälle, de als gefährlich eingestuft werden und was Sie bei diesen Stoffen bei der Sicherheit im Umgang, bei der Beförderung und der Entsorgung zu beachten haben. Folgende Themen werden im Seminar "Abfall als Gefahrstoff und Gefahrgut" angesprochen:

1. Tag 10:00 bis 17:00 Uhr

2. Tag 10:00 bis 17:00 Uhr

Die rechtlichen Voraussetzungen

  • Die wichtigsten Vorschriften des Abfall-, Gefahrstoff- und ­Gefahrgutrechts
  • Die abfall-, gefahrstoff- und gefahrgutrechtlichen Akteure sowie deren Verantwortlichkeiten und Pflichten
  • Der Begriff „Abfall“ im Abfallrecht, im Gefahrstoffrecht und im Gefahrgutrecht

Die Bestimmung von Abfällen im Abfallrecht

  • Das europäische Abfallverzeichnis und die Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
  • Die Gefährlichkeitskriterien im Abfallrecht und der chemikalienrechtliche Hintergrund
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei abfallrechtlicher und stoffrechtlicher Gefährlichkeit
  • Die Ermittlung des Abfallschlüssels

Die Einstufung von Abfällen im Gefahrstoffrecht

  • Grundlagen und Systematik der Einstufung von gefährlichen Stoffen/Gemischen
  • Die Gefährlichkeitskriterien im Gefahrstoffrecht
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei den Begriffen gefährlicher Stoff/gefährliches Gemisch und Gefahrstoff
  • Die Bestimmung der Gefahrenklassen, der Gefahrengrade ­(z.B. Gefahrenkategorien), der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und der Gefahrenpiktogramme
  • Die Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes für die Abfalleinstufung

Die Klassifizierung von Abfällen im Gefahrgutrecht

  • Grundlagen und Systematik der Gefahrgutklassifizierung und -deklaration
  • Die Gefährlichkeitskriterien im Gefahrgutrecht
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei gefahrgutrechtlicher und stoffrechtlicher Gefährlichkeit
  • Die Bestimmung der Gefahrgutklasse, der Nebengefahren und der Gefahrengrade (z.B. der Verpackungsgruppe)
  • Die Ermittlung von UN-Nummer und offizieller Versandbezeichnung
  • Besonderheiten bei der Gefahrgutklassifizierung von Abfällen in Deutschland (Ausnahmen Nr. 19 und Nr.  20 der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung GGAV)
  • Abfälle, die nicht befördert werden dürfen

Die wichtigsten Rechtsfolgen der Bestimmung, Einstufung und Klassifizierung von Abfällen

  • Abfallrecht
  • Die Nachweis- und Registerpflichten
  • Die Erlaubnis- und Anzeigepflichten bei der Beförderung, dem Sammeln, Handeln und Makeln von bzw. mit Abfällen
  • Die Andienungs- und Überlassungspflichten
  • Die Fahrzeugkennzeichnung
  • Die Dokumentation bei der Abfallbeförderung ­(Begleitschein, Übernahmeschein, Identifikationsdokument, weitere ­Zertifikate)
  • Gefahrstoffrecht
  • Die Vorschriften zum Arbeitsschutz beim Umgang mit gefährlichen Abfällen: GefStoffV, TRGS, DGUV-V, DGUV-R
  • Die Kennzeichnung von Abfällen als Gefahrstoffe beim Umgang
  • Gefahrgutrecht
  • Die Umschließung gefährlicher Abfälle (Verpackungen, Großpackmittel, Großverpackungen, Tanks)
  • Die Kennzeichnung von Versandstücken und Fahrzeugen mit Abfällen als Gefahrgüter bei der Beförderung
  • Die Dokumentation bei der Gefahrgutbeförderung gefährlicher Abfälle (Beförderungspapier, schriftliche Weisungen, ­ADR-Bescheinigung)

Seminarmethoden

Das Seminar wird teilweise als Vortragsveranstaltung, teilweise in Dialogform durchgeführt. Es werden Fallbeispiele und Übungsaufgaben zu ausgewählten Seminarthemen bearbeitet.

Zielgruppe

  • Technische Leitung oder Betriebsleitung
  • Abfallbeauftragte, Gefahrgutbeauftragte, Gefahrstoff­beauftragte
  • Personen, die in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft tätig sind
  • Personen, die mit gefährlichen Abfällen zu tun haben
  • Personen, die bei Behörden mit abfalltypischen Fragestellungen befasst sind
  • Beschäftigte von Planungs- und Ingenieurbüros

Ihr Leiter und Referent des Seminars "Abfall als Gefahrstoff und Gefahrgut"

Dr. Joachim Brand, Betriebsbeauftragter für Abfall und Gefahrgutbeauftragter, Karlsruher Institut für Technologie, Eggenstein-Leopoldshafen

Dr. Joachim Brand ist Gefahrgutbeauftragter und Betriebsbeauftragter für Abfall am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Dr. Brand ist Chemiker und seit vielen Jahren als Dozent u.a. am KIT mit den Themenschwerpunkten Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit, Gefahrgutbeförderung und betrieblicher Umweltschutz tätig.

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