Genehmigungsverfahren BlmSchG
Erfahren Sie alles über das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und wie Unternehmen Umweltauflagen einhalten können
05. – 06.03.2025 | Neuss |
07. – 08.07.2025 | Dortmund |
25. – 26.09.2025 | Offenbach |
Veranstaltungsnummer: 06SE113
Für die Benutzung von Gewässern und spezifischen Abwasseranlagen ist eine Zulassung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) notwendig. Besonders an Abwasserdirekt- und Indirekteinleitungen werden spezifische Anforderungen gestellt, ohne dass damit ein Zulassungsanspruch korrespondiert. Landesrechtliche Ausführungs- und Ausfüllungsvorschriften verkomplizieren die Rechtsmaterie und deren Vollzug.
Sie lernen in diesem Crashkurs, welche wasserrechtlichen Voraussetzungen für Gewässerbenutzungen erfüllt sein müssen und für welche Gewässerbenutzungen, Anlagenbenutzungen und Gewässerbenutzungs-Anlagen ein formloses oder förmliches Verfahren durchzuführen ist. Sie erfahren die inhaltlichen Anforderungen an einen vollständigen, prüffähigen Antrag, gerade auch mit Blick auf industrielle Abwassereinleitungen. Weiterhin bekommen Sie Tipps zur Verfahrensbeschleunigung und zu den vorhandenen Rechtsmitteln. Sie lernen, wie Sie die Gespräche mit den Behördenvertretern führen. Sie erhalten einen Überblick über die Gewässerbenutzungsabgaben, über Wasserschutzgebiete sowie über den Gewässerausbau und die Gewässerunterhaltung. Anhand von Fallbeispielen können Sie das Gelernte von der Theorie in die Praxis überführen.
Das Seminar gilt als Fachkunde für Gewässerschutzbeauftragte nach §64 WHG.
VDSI-Weiterbildungsnachweis: Für die Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie die entsprechenden VDSI-Punkte. Die Punkte werden auf der Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.
Erfahren Sie im Seminar "Wasserrecht kompakt" mehr zu folgenden Themen:
1. Tag 10:00 bis 18:00 Uhr
2. Tag 09:00 bis 14:00 Uhr
Das Seminar "Wasserrecht kompakt" richtet sich an:
In unserer Seminarübersicht zum Thema Weiterbildung Umweltschutz finden Sie außerdem noch andere interessante Veranstaltungen des VDI Wissensforums.
Dr. Ruth Welsing, Leiterin der Abteilung Recht und Liegenschaften, Ruhrverband Essen
Frau Dr. Ruth Welsing ist Leiterin der Abteilung Recht und Liegenschaften des Ruhrverbandes, einem sondergesetzlichen Wasserverband mit Sitz in Essen. Ein Schwerpunkt ihrer dortigen Arbeit ist das Wasserrecht in seinen unterschiedlichen Ausprägungen (z.B. Abwasserbeseitigungs- und Gewässerunterhaltungspflichten, Wasserentnahmen, Abwasserabgabe). Vor ihrem Wechsel zum Ruhrverband im August 2020 war sie rund 10 Jahre als Rechtsanwältin in der öffentlich-rechtlichen Abteilung der Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare in Essen tätig.
Vera Götzkes, Justiziarin, Wasserverband Eifel-Rur, Düren
Frau Vera Götzkes ist seit über 10 Jahren Justiziarin des Wasserverbands Eifel-Rur, einem sondergesetzlichen Wasserverband mit Sitz in Düren. Sie befasst sich mit vielfältigen Fragen des Wasserrechts, von der Erlaubnis zur Abwassereinleitung aus abwassertechnischen Anlagen über Fragen der Gewässerunterhaltung (wie z. B. dem Erhalt / Wiederaufbau von Ufermauern) bis zur Abwasserabgabe.